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Einreise- und Zollbestimmungen für Australien:

 
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Visum

Es gibt eine ganze Reihe von Aufenthaltsgenehmigungen, die für eine Australienreise in Betracht kommen können. Eine komplette Übersicht findet man beim Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (Department of Immigration & Citizenship). Für reine Touristenreisen reicht bei Reisenden aus der Europäischen Union in der Regel das für ein Jahr (aber nur jeweils dreimonatige Aufenthalte am Stück) gültige Visum eVisitor (subclass 651), das gebührenfrei online beantragt werden kann. Plant man einen andersartigen Aufenthalt (zum Beispiel Work and Travel oder Praktikum), kann man aus der ausführlichen deutschsprachigen Aufstellung aller Visa wählen.
 

Impfungen

Die Impfempfehlungen für Australien entsprechen im Wesentlichen denen der deutschen Standardimpfungen.
 

Zollvorschriften

Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen. Bei Reise als Familie können die Mengen in Summe betrachtet werden:
- Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.
    - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900,- AUS-Dollar
    - für Reisende unter 18 Jahren bis zu je 450,- AUS-Dollar
- Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
    - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 Liter Alkohol
- Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
    - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak.
Die Australische Zollbehörde stellt ein aktuelles Informationsblatt auch in deutscher Sprache bereit. Weitergehende Zollinformationen erhält man bei der Australischen Botschaft.